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Tätigkeit eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im Bereich der Eingliederungshilfe ist keine sonstige selbständige Tätigkeit
(1) Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass ein Stpfl. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erzielt, wenn die Tätigkeit ihrer Art nach den Regelbeispielen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ähnlich ist (Grundsatz der sog. Gruppenähnlichkeit). Des Weiteren ist geklärt, dass eine Tätigkeit den Regelbeispielen in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ähnlich ist, wenn die Tätigkeit berufsbildtypisch durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt ist. (2) Dies ist bei einer den Lebensalltag durch Beratungsleistungen unterstützenden sozialpädagogischen Tätigkeit im Rahmen der Eingliederungshilfe regelmäßig nicht der Fall (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Es ist des Weiteren in der Rechtsprechung auch geklärt, so der BFH, dass eine Täti...BStBl 2019 II S. 528