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Unterhalt | Dienstwagennutzung als unterhaltsrelevantes Einkommen
Ein (auch) privat nutzbarer Dienstwagen ist als geldwerter Vorteil beim unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen erhöhend anzurechnen. Dabei wird zur Berechnung der Höhe nicht ausnahmslos auf die steuerrechtliche sog. 1 %-Regelung abgestellt.
Ausgehend von der 1 %-Regelung wäre im vorliegenden Fall als Vorteil ein Betrag von 902 €/mtl. anzusetzen gewesen. Der auf Trennungsunterhalt in Anspruch genommene Ehemann hatte aber glaubhaft dargelegt, dass er sich einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis i. H. von 90.200 € selbst nicht angeschafft hätte und kein günstigeres Modell wählen konnte. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht zur Bestimmung des geldwerten Vorteils eine konkrete Berechnung durchgeführt und gelangte so zu einem unterhaltsrelevanten Nut...