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RENO Nr. 7 vom Seite 19

Wir bilden aus! – Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Rechtsanwaltskanzlei

geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen

Zum trat eine geänderte Fassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft, die auch wesentliche Änderungen für die Ausbildung in Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten und Patentanwaltsbüros nach sich zogen. Die Auseinandersetzung mit dem BBiG ist Voraussetzung für eine gute Ausbildung und auch Inhalt der Vorbereitung auf die Ausbilder-Prüfung nach der AEVO. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften auch unter Hinweis auf die Novellierung zum im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung der beruflichen Bildung“ vom , BGBl 2019 I S. 2522 in Verbindung mit der Ausbildungsverordnung für die ReNoPat-Berufe unter dem Blickwinkel der „Rechtsanwaltsfachangestellten“.

Einleitung

Der Beitrag in RENO 03/2024 S. 19 „Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die ReNoPatAusbV“ beschäftigte sich mit Teil 1 (Allgemeine Vorschriften) und Teil 2, Abschn. 1 und 2 (Berufsbildung Ordnung der Berufsausbildung und Berufsausbildungsverhältnis). Es wurde auf den Aufbau und die Struktur der ReNoPatAusbV näher eingegangen am Berufsbild „Rechtsanwaltsfach-angestellte/r“.

Im Weiteren befasst sich der Beitrag nun mit Teil 2 des BBiG und dem dortigen Abschn. 3 – Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal.

Teil 2 BBiG – Abschnitt 3 – Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal

§ 27 BBiG schreibt vor, dass ...