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Einbeziehung von Materialkosten bei der Kostenaufschlagsmethode
Das kurz vor Weihnachten 2023 veröffentlichte , NWB UAAAJ-54953 wird in der Verrechnungspreispraxis erhebliche Bedeutung erlangen, da es zu einer Vielzahl von diskutierten Fragen relevante Leitsätze aufgestellt hat. Ganz wesentlich werden auch die Urteilsgrundsätze zu der Frage sein, inwieweit Materialkosten eines produzierenden Unternehmens bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode in die Gewinnaufschlagsbasis einzubeziehen sind.
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I. Aussagen des BFH
Nach dem BFH sind die Kosten für die beigestellten Materialien nicht in die Kostenbasis einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn der Hersteller zivilrechtlich Eigentum an den Materialien erworben hat, aber ein eigener Wertschöpfungsbeitrag des Herstellers am Erwerb der Materialien fehlt, insbesondere wenn kein strategischer Beschaffungsprozess ausgeübt worden ist. Es handele sich dann bei den Materialkosten nicht um wertschöpfende Kosten, die in die Kostenbemessungsgrundlage bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode einzubeziehen wären.
II. Anwendung anhand der Unternehmenscharakterisierung
Sofern für die Vergütung eines Eigenfertigers in spezi...