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Gefahrübergang bei internationalen Kaufverträgen
Der Gefahrübergang stellt eines der wichtigsten Themen bei internationalen Kaufverträgen dar. Denn der zufällige Untergang und die zufällige Verschlechterung des Kaufgegenstands stellen ein Risiko dar, das die Parteien des Kaufvertrags aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung gern auf die andere Vertragspartei abwälzen möchten. Hinsichtlich des Gefahrübergangs gibt es vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten; mangels einer vertraglichen Vereinbarung bestimmt sich der Gefahrübergang nach dem anwendbaren Recht.
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I. Grundlagen des Gefahrübergangs
Der Begriff des „Gefahrübergangs“ betrifft den Übergang des Risikos der Verschlechterung oder des Verlusts des geschuldeten Kaufgegenstands vom Schuldner auf den Gläubiger. Die Regelungen hierzu in den nationalen Rechtsordnungen sind nicht einheitlich, so dass bei internationalen Geschäften sehr schnell unterschiedliche Auffassungen bei den Vertragsverhandlungen auftreten können.
Im Zusammenhang mit dem Gefahrübergang wird nach dem nationalen deutschen Recht – anders als nach dem UN-Kaufrecht – zwischen der Leistungs- und der Gegenleistungs- bzw. Preisgefahr unterschi...