Ein bunter Strauß an Themen
Am wurde ein 249 Seiten umfassender Regierungsentwurf eines JStG 2024 veröffentlicht. Neben zahlreichen Änderungen technischer bzw. redaktioneller Art, beabsichtigt der Gesetzgeber insbesondere auf Entscheidungen der Gerichte zu reagieren und Regelungslücken zu schließen. Die geplanten Gesetzesänderungen stehen – wie in einem Jahressteuergesetz üblich – in keinem übergeordneten thematischen Zusammenhang und betreffen zahlreiche Gesetze. Ein bunter Strauß an Themen also, den der Gesetzentwurf enthält. Einige ausgewählte ertragsteuerliche Änderungen aus diesem bunten Strauß stellen Ihnen in einem Überblick vor.
Die Zuordnung von bezogenen Leistungen zum Unternehmen ist ausschlaggebend, um unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können. Bei gemischt genutzten Gegenständen hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht, das aber hinsichtlich des Zuordnungszeitpunkts regelmäßig streitbefangen ist, da die Ausübung des Wahlrechts als innere Tatsache erst durch äußere Beweisanzeichen erkennbar wird. Das BMF hat nun in einem aktuellen Schreiben auf die dazu ergangene Finanzrechtsprechung reagiert. Grundlegende Vereinfachungen, so , ergeben sich aus diesem Schreiben aber nicht. – Auf eine bemerkenswerte Entscheidung des FG Köln hinsichtlich der Dokumentationsfrist der Zuordnungsentscheidung macht aufmerksam. Danach könnten steuerlich beratene Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug aus einer im Jahr 2022 angeschafften gemischt genutzten Photovoltaikanlage jetzt noch geltend machen.
Plötzlich und völlig unerwartet verstarb am unser Autor Steuerberater Heinrich Braun. In Erinnerung bleiben wird er uns in der Redaktion und unseren Lesern insbesondere wegen seines Engagements im Kampf gegen die Doppelbesteuerung der Renten. Gelang es ihm doch im Rahmen einer zusammen mit Herrn Dr. Schindler vorgenommenen Untersuchung, die verfassungswidrige Doppelbesteuerung nachweislich in mathematischen Formeln abzubilden. Die Ergebnisse fanden Eingang in dem Aufsatz „Die Doppelbesteuerung von Renten ist Fakt!“, erschienen in der NWB 11/2020 S. 784. Sein vor dem Finanzgericht des Saarlandes geführtes Musterverfahren wurde mit Gerichtsbescheid v. - 3 K 107/20 (NWB VAAAJ-67632) als unbegründet abgewiesen (s. ). Noch zwei Tage vor seinem Tod legte der leidenschaftlich für die Anliegen seiner Mandanten kämpfende Heinrich Braun Revision beim BFH ein. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen X R 9/24 wird nun von seinem Kollegen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Torsten Ermel fortgeführt. Die Revisionsbegründung ist inzwischen an den BFH gegangen (s. hierzu Ermel, NWB 25/2024 S. 1700). Über die mit Spannung zu erwartende Entscheidung des BFH werden wir dann – auch im Andenken an Heinrich Braun – ausführlich berichten.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2024 Seite 1809
EAAAJ-70350