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Vorsteuerabzug aus der Anschaffung einer gemischt genutzten PV-Anlage in 2022 jetzt noch möglich?
Das FG Köln bejaht dies mit Urteil v. 7.11.2023 - 8 K 2418/22
[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 15.2c. UStAE, NWB WAAAH-72171 Die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung – bei teilunternehmerischer Verwendung einheitlicher Gegenstände – ist ein Fallstrick der Beratungspraxis. Man könnte meinen, dass nach den zahlreichen finanzgerichtlichen Verfahren der letzten Jahren nunmehr Klarheit über den Zeitpunkt und die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung besteht. Zumal die Finanzverwaltung mit ( NWB GAAAJ-67248) die (geänderte) Rechtsprechung des BFH in den UStAE aufgenommen hat. Doch ein jüngst ergangenes Urteil des FG Köln zeigt, dass längst noch nicht alle Fragen abschließend geklärt sind (vgl. , NWB HAAAJ-57396). Danach kann ein Unternehmer die Zuordnungsentscheidung bis zu der (nach § 149 Abs. 3 AO verlängerten) Abgabefrist der Steuererklärung treffen und dokumentieren, sodass steuerlich beratene Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug aus einer im Jahr 2022 angeschafften gemischt genutzten PV-Anlage jetzt noch geltend machen könnten.
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I. Gebot, Verbot und Wahlrecht zur Zuordnung einer Leistung, Mindestnutzung
[i]Zuordnungsgebot/-verbotEine Leistung, die ausschließlich für unternehmerische Tätigkeiten bezogen wird, ist vollständ...