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EuGH | Präklusion im Vorsteuervergütungsverfahren
Die (slowakische) Klägerin führte in Ungarn Ingenieurarbeiten an einem Kraftwerk durch. Die Vorsteuer aus den Eingangsleistungen machte sie im Vorsteuervergütungsverfahren geltend. Die ungarische Behörde richtete ein Auskunftsersuchen zur Erkundung des Sachverhalts an die Klägerin und forderte eine Reihe von Unterlagen an, die binnen Monatsfrist vorgelegt werden sollten. Die Klägerin reagierte zunächst nicht auf das Ersuchen. Daher stellte die ungarische Behörde das Verfahren ein. Hierauf legte die Klägerin Einspruch ein und legte zugleich alle angeforderten Unterlagen vor. Der Einspruch wurde zurückgewiesen: Die Vorlage neuer Beweise im Einspruchsverfahren sei nicht möglich, wenn der Einspruchsführer vor dem Erlass des erstinstanzlichen Bescheids Kenntnis von diesen Be...