Staunässe vermeiden
Der Sommer [i]Feuchte Witterung führt zu Schäden in der Landwirtschaft ist eigentlich die beste Zeit, über das Wetter zu reden. Also: Die letzten zwölf Monate waren die regenreichsten in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen (1881)! Unter dem starken Regen leiden Platzwarte und Landwirte. Denn für die Kartoffel- und Getreideernte lassen die Äcker nichts Gutes erwarten – es breiten sich Wurzelfäule und Pilzbefall aus. Es entsteht Staunässe, weil das viele Wasser nicht versickern oder abfließen kann. Dann stehen die Wurzeln permanent in nasser Erde, was zusätzlich den Gas- und Nährstoffaustausch aus dem Boden hemmt. Einige Felder sind zu aufgeweicht, um die überfällige Ernte mit schweren Maschinen einzubringen.
[i]Homeoffice jenseits der Grenze kann zu Betriebsstätte in Österreich führenAuch steuerlich kann Staunässe im übertragenen Sinne schaden, wie diese IWB zeigt: Da wäre zuerst die gedankliche „Staunässe“ im Büro. Remote Work ist auch deshalb so beliebt, weil man jenseits der eigenen Landesgrenzen in sonnigeren Gefilden „auslüften“ und auf neue Gedanken kommen kann. Jedenfalls klatscht der Regen nicht an die Fenster. Dafür sind südliche Länder naturgemäß temporär beliebter. Doch für eine Dauerlösung mit einem Anteil von Arbeit im Büro ist der Wechsel über die nächste Grenze der häufigere Fall. Zwei Varianten davon spielen van der Ham/Bühl ab durch. Sie vergleichen die Folgen des Homeoffice von nicht leitenden Arbeitnehmern in Deutschland und Österreich für die Begründung einer Betriebsstätte aus Sicht des jeweils anderen Fiskus. Während ein Homeoffice grds. keine beschränkte Steuerpflicht des österreichischen/ausländischen Unternehmens in Deutschland begründet und es aus deutscher Sicht keiner Prüfung des DBA bedarf, hat Österreich hierzu eine weniger restriktive Haltung.
[i]Vergütung von Arbeitnehmern während der Freistellung soll auch bei Wechsel in das Ausland zu Steuern in Deutschland führen Zweitens kann bei in Deutschland freigestellten Arbeitnehmern „Staunässe“ im Hinblick auf das für den „Abkühlzeitraum“ vor einer Arbeitsaufnahme bei einem anderen Unternehmen gezahlte Entgelt eintreten. Unter günstigen Bedingungen kann dieser Zeitraum bislang in einem niedrig besteuernden DBA-Staat verbracht werden und das Geld blieb „trocken“ vor dem deutschen Fiskus. Solche Vergütungen im Rahmen der Freistellung will der Gesetzgeber schon für den Veranlagungszeitraum 2024 stets im Inland steuerpflichtig machen. In welchen Fällen das gilt, zeigen Cloer/Mackenrodt ab .
[i]Bei Schäden im Rahmen internationaler Kaufverträge kann die falsche Vertragsklausel zur Haftung führenDrittens kann Staunässe im Exporthandel zu Schäden führen. Ist Ware beschädigt, wird sich der Streit vielleicht daran entzünden, ob er vor oder nach Gefahrübergang eingetreten ist. Für die Haftung bei grenzüberschreitenden Kaufgeschäften gelten andere Regeln als beim Verkauf in Deutschland wie Vorpeil ab darlegt. Klauseln bieten auch im internationalen Handel Schutz der eigenen Position; deren Bedeutung und Folgen sollte man im Rahmen seiner Geschäfte besser vorab prüfen. Jedenfalls erlebt man dann keine böse Überraschung, wenn es „reingeregnet“ hat.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 13 / 2024 Seite 1
CAAAJ-70595