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Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung für den Vorsteuerabzug
Neuerungen durch das
[i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Mit einem ( NWB GAAAJ-67248) hat die Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur Bedeutung und dem Zusammenwirken von „Zuordnungsentscheidung“, „Dokumentation der Zuordnungsentscheidung“ sowie etwaigen Fristen in diesem Zusammenhang für den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen reagiert. Die bereits bekannten Voraussetzungen werden als Grundsatz fortgeschrieben, während die Aufnahme der ausgeurteilten Konstellationen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass wohl überwiegend in den Fällen der Abwehrberatung von Nutzen sein dürfte. Ein darüber hinausgehender Erkenntnisgewinn oder gar grundlegende Vereinfachungen ergeben sich aus dem BMF-Schreiben jedoch nicht.
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I. Hintergrund
[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 15.2c. UStAE, NWB WAAAH-72171 Bei gemischt, d. h. privat und unternehmerisch genutzten Gegenständen hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er diese insgesamt, teilweise oder gar nicht seinem umsatzsteuerrechtlichen Unternehmen zuordnet – mit entsprechenden Folgewirkungen für den Vorsteuerabzug (vgl. Abschnitt 15.2c UStAE):
[i]ZuordnungsgebotWird eine Leistung ausschließlich für unternehmerische Tätigkeiten bezogen, ist sie vollständig dem Unternehmen zuzuordnen (Zuordnungsgebot).
Bei ...