Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 239 BewG Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Stand: Januar 2020 (1. Aufl.), NWB CAAAH-44415; Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor! Teil II: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A/Änderungen des Grundsteuergesetzes, , NWB AAAAH-22096.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl I 2021 S. 2369.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 239 BewG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift fasst die zur Vereinfachung der Bewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft jeweils gesondert ermittelten Reinerträge als Reinertragsanteile zu einem Gesamtwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Summe der Reinerträge) zusammen. Anschließend sind diese zu kapitalisieren.
2–4(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
5Mit dem GrStRefG v. wurde § 239 BewG neu in das Gesetz eingefügt. Hiernach ermittelt sich der Grundsteuerwert in einem mehrstufigen Verfahren. Nach der Ermittlung der Reinerträge für ...