Die Anfrage des Finanzamts beim Amtsgericht, ob im Schuldnerverzeichnis eine Eintragung darüber besteht, ob der Vollstreckungsschuldner innerhalb der letzten drei Jahre eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ist keine die Zahlungsverjährung unterbrechende Vollstreckungsmaßnahme i. S. von § 231 Abs. 1 AO
Leitsatz
Die Anfrage des FA beim Amtsgericht, ob im Schuldnerverzeichnis eine Eintragung darüber bestehe, ob der Vollstreckungsschuldner innerhalb der letzten drei Jahre eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, ist keine die Zahlungsverjährung unterbrechende Vollstreckungsmaßnahme i. S. von § 231 Abs. 1 AO 1977.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 8 BFH/NV 1997 S. 71 Nr. -1 PAAAA-96040