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NWB EV 7/2024 S. 215
Erbschaftsteuer | Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG (FG)
Die Verschonungsregelung aus § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist auch dann anwendbar, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Wege einer disquotalen verdeckten Einlage auf eine Personengesellschaft übertragen werden.
Quelle: , NWB FAAAJ-67257