Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Kein Austausch des Familienheims! (FG)
In seiner nunmehr rechtskräftigen Entscheidung vom musste das Niedersächsische FG über die Auslegung des Begriffs des „Familienheims“ entscheiden. Der vom Kläger vorgetragenen entsprechenden Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG auf eine anstelle der Erblasserwohnung bewohnte, nahezu baugleiche Wohnung, die ebenfalls zum Nachlass gehörte, hat das FG nicht entsprochen.
Entscheidung des
, rkr.
Im Streitfall war der Kläger Sohn und Alleinerbe der
Erblasserin. Teil der Erbmasse waren zwei nahezu baugleiche Wohnungen im selben
Mehrfamilienhaus. Die Erblasserin bewohnte bis zu ihrem Tod die Wohnung (W1) im
Dachgeschoss; die Wohnung (W2) im zweiten Obergeschoss vermietete die
Erblasserin an den Kläger für dessen Wohnzwecke. Der Grundb...