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Onlinezugangs-Änderungsgesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Der Bundestag hatte am das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZGÄndG) beschlossen, der Bundesrat dem Gesetz allerdings am die Zustimmung versagt. Dass das Gesetz jetzt dennoch zeitnah ausgefertigt und verkündet werden kann, liegt daran, dass der Vermittlungsausschuss als gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat erfolgreich eingeschaltet werden konnte.
Langer Weg des OZG-Änderungsgesetzes
Mit dem Onlinezugangsgesetz v. (BGBl 2017 I S. 3122, 3138), zuletzt geändert durch Gesetz v. (BGBl 2021 I S. 2250, 2261), sollten bis Ende des Jahrs 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Dieses Ziel konnte aber wegen komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft nicht (vollständig) erreicht werden. Deshalb hat die Bundesregierung am einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/8093) vorgelegt, um notwendige Anpassungen am OZG vorzunehmen. [i]Jahn, NWB 10/2024 S. 650Ziel des Änderungsgesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsdienstleistungen. Das Gesetz soll Strukturen für eine verbessert...