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Der Kindergeldantrag im Wandel
Nach der Familienkassenreform und der Anhebung der Kindergeldhöhe auf einheitlich 250 € im Monat ist der Grundstein für die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Verwirklichung unbürokratischer Familienleistungen gelegt. Dadurch werden Vereinfachungen bei der Antragstellung ermöglicht. Vereinzelt wird sogar vorgeschlagen, auf den Antrag für das Kindergeld ganz zu verzichten. Einstweilen schreibt die Weisungslage jedoch aus guten Gründen einen schriftlichen, unterschriebenen Antrag vor. Ein elektronischer Kindergeldantrag ist zulässig, wenn das vorgeschriebene Datenformat eingehalten wird.
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BFH hält auch einen Antrag per E-Mail und ohne Unterschrift für formwirksam
[i]Zulässigkeit anderer elektronischer ÜbermittlungswegeEntgegen der aktuellen Weisungslage hat der ( NWB KAAAJ-55522) entschieden, dass § 67 Satz 1 EStG für schriftliche Kindergeldanträge kein zwingendes Unterschriftserfordernis enthält. Danach kann ein Kindergeldantrag auch mit einer E-Mail formwirksam gestellt werden kann. Die Reichweite der Entscheidung muss jedoch differenziert betrachtet und in die aktuelle Rechtslage eingeordnet werden. Ein Antrag per E-Mail ist auch nach der ...