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Der Kindergeldantrag im Wandel
Ist der Antrag auf Kindergeld noch zeitgemäß?
[i]Meier, Kindergeld, infoCenter, NWB JAAAA-57071 Das Kindergeld ist die schönste aller Familienleistungen in Deutschland. Es ist frei von jedem Stigma, kann problemlos ins Budget eingeplant werden und wächst beständig. Zudem wird es immer einfacher. Das gilt auch für den Antrag auf Kindergeld. Es gibt kaum ein Kind in Deutschland, für das kein Kindergeld gezahlt wird. Zunehmend wird daher die Frage gestellt, ob es überhaupt noch eines Antrags für diese Familienleistung bedarf.
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I. Formale Anforderungen an den Kindergeldantrag
1. Bisherige Rechtslage
[i]AntragsgebundenDas Kindergeldfestsetzungsverfahren ist antragsgebunden und beginnt mit dem Eingang des Kindergeldantrags bei der zuständigen Familienkasse (§ 86 Satz 2 Nr. 1 AO i. V. mit § 67 Satz 1 EStG). Dieser ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. [i]Schriftformerfordernis =^ unterschrieben?Bei Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens ist auch eine elektronische Antragstellung zulässig, jedoch nicht per E-Mail (vgl. BStBl 2024 I S. 736, V 5.1 Abs. 2 Satz 4 DA-KG 2024). Wird der Antrag auf Kindergeld schriftlich gestellt, muss er nach der aktuellen Weisungslage (V 5.2 Abs. 1 Satz 1 DA-KG 2024) eigenhändig vom Berechtigten unterschrieben werden, um formwirksam zu sein.
[i]Vermeidung ungerechtfertigter AuszahlungenDem liegt auch der Gedanke zugrunde, dass für denjenig...