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An Schulkinder erbrachte Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers
Das FG Berlin-Brandenburg musste sich nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils v. (NWB NAAAH-50806) durch das im zweiten Rechtsgang erneut mit der umsatzsteuerlichen Würdigung von Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers befassen. Zu klären war insbesondere, ob Leistungen an Kinder im Rahmen von erteilten Präventionskursen mit Hinblick auf die „Erziehung von Kindern und Jugendlichen“ i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL steuerbefreit sein können.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Sind die an Kinder erbrachten Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers im Rahmen von Präventionskursen nicht nach nationalem Recht steuerbefreit, können diese gleichwohl nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL hinsichtlich der „Erziehung von Kindern und Jugendlichen“ steuerbefreit sein, wenn der Leistende sich auf das Unionsrecht beruft.
Zur Anwendung der Steuerbefreiung müssen jedoch insbesondere die Leistungen dazu dienen, um die geistige und sittliche Entwicklung von Kindern zu fördern, zur Willens- und Charakterbildung beizutragen und Sozialkompetenzen zu vermitteln. Ein Präventions- und Persönlichkeitstrainer kann in dem Zusammenhang eine Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. I MwStSystRL sein...