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Keine Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen! Gesetzgeber lenkt ein
[i]Scheel, Gast-Editorial, NWB 24/2024 S. 1617Am , ein Tag nach Druckfreigabe des Gast-Editorials in NWB 24/2024 S. 1617, wurde das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts im Bundestag beschlossen. Statt der Dreitagesfrist für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a sowie § 122a Abs. 4 Satz 1 AO gilt ab dem Jahr 2025 eine Viertagesfrist.
Die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, die eine Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen vorsah (§ 122 Abs. 2b AO-E), wurde gestrichen (BT-Drucks. 20/11817). Die Ampel-Fraktionen folgten damit den Anregungen des DStV und beschlossen eine praxisnahe Ausgestaltung.