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Besteuerung von Earn-Out-Zahlungen im Kontext steuerbegünstigter Veräußerungsgewinne
Die Veräußerung von Unternehmen wird im Ertragsteuerrecht je nach Konstellation unterschiedlich behandelt. Im Hinblick auf steuerliche Vergünstigungen spielen sowohl die Rechtsform (Kapital-, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen) als auch die Tätigkeit des Unternehmens selbst eine Rolle. Auch die Ausgestaltung der Veräußerung kann (negative) steuerliche Folgen haben, wie die jüngste Entscheidung des ( NWB AAAAJ-56558) zur Vereinbarung sog. Earn-Out-Zahlungen zeigt.
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I. Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils
[i]Hänsch, Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils gem. § 16 EStG, Grundlagen, NWB SAAAE-58871 Veräußert der Steuerpflichtige einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder seinen gesamten Anteil an einer Mitunternehmerschaft, gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Als Teilbetrieb gilt dabei auch die das gesamte Nennkapitel umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Eine Veräußerung in diesem Sinne ist die entgeltliche Übertragung des zivilrechtlichen oder auch des wirtschaftlichen Eigentums auf ein anderes Steuerrechtssubjekt ().