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Steuer- und sozialversicherungsfreie Gesundheitsförderung im Betrieb
Das EStG orientiert sich hinsichtlich des Umfangs der Steuerbefreiung an Regelungen des SGB V
In Zeiten des Fachkräftemangels suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, sich von anderen Arbeitgebern abzugrenzen und für Bewerber um freie Arbeitsplätze im Unternehmen und für bereits vorhandene Arbeitnehmer attraktiv zu erscheinen. Wünsche nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance, körperlichem Wohlbefinden und (körperlicher) Fitness lassen Arbeitgeber überlegen, ihren Mitarbeitern Leistungen zur Gesundheitsförderung (z. B. spezielle Ernährung, Massagen am Arbeitsplatz, Gesundheitstage u. Ä.) anzubieten. Der Gesetzgeber unterstützt solche Leistungen, indem er sie unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei stellt, was auch zu ihrer Sozialversicherungsfreiheit führt. Dass die Steuerbefreiung nicht grenzenlos gilt, liegt aber auf der Hand. Der Bundesfinanzhof (, NWB BAAAJ-59997) hat sich kürzlich mit einem Streit um vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Gesundheitstagen beschäftigt.
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I. Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
Die Frage nach steuerpflichtige...