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Insolvenzrecht | Amt des Sondersachwalters (BGH)
Zur Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters. Das Amt eines Sondersachwalters endet mit der Aufhebung der Eigenverwaltung. Eine Bestellung des bisherigen Sondersachwalters zum Sonderinsolvenzverwalter erfordert auch dann eine ausdrückliche Bestellung durch das Insolvenzgericht, wenn das Insolvenzgericht den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.
Aus den Gründen:
Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass dem Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Vertreter der Gläubigerin in Gläubigerversammlungen über das Vermögen der Schuldnerin kein Vergütungsanspruch als Sondersachwalter in dem die Schuldnerin betreffenden Insolvenzverfahren zusteht. Unabhängig davon fehlt es für die Tätigkeit des...