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Einkommensteuer | Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der ImmoWertV
(1) Der Stpfl. kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom - IX R 25/19, NWB WAAAH-95921, Rz. 19; z. T. entgegen , NWB OAAAJ-34293, BStBl 2023 I S. 332, Rz. 24). (2) Der schlichte Verweis durch den Stpfl. auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung genügt nicht, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darzulegen und nachzuweisen. (3) Der kapitalisierte Wert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück ist nicht Bestandteil der Anschaffungskosten...