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DRÄS 14 mit den Änderungen an DRS 18 Latente Steuern
Das DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 mit den Änderungen an DRS 18 Latente Steuern verabschiedet.
Mit DRÄS 14 wird das Ziel verfolgt, DRS 18 an die Änderungen des HGB durch das MinBestRL-UmsG anzupassen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen an dem Standard vorgenommen.
Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 14 (vgl. dazu Scholz, StuB 2024 S. 246, NWB BAAAJ-63690) sind (vgl. DRSC, Pressemitteilung vom ):
In Tz. 25 Satz 1 des DRS 18 wurde das Wort „aktive“ gestrichen. So wird klargestellt, dass die Ansatzpflicht gem. § 306 Satz 1 HGB sowohl für aktive als auch für passive latente Steuern besteht.
Die Tz. 68 des DRS 18 definiert die erstmalige Anwendung.
B23 Satz 2 des DRS 18 konkretisiert die Pflichtangaben eines Mutterunternehmens mit einem ka...