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Auswirkungen des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf DRS 18
Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen in E-DRÄS 14
Parallel zur Einführung des Mindeststeuergesetzes hat der deutsche Gesetzgeber Modifikationen im HGB in Bezug auf die Bilanzierung latenter Steuern vorgenommen. Das DRSC hat diese Änderungen zum Anlass genommen, den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 14 (E-DRÄS 14) vorzulegen, um zum einen die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen in DRS 18 zu reflektieren. Zum anderen sollen mit E-DRÄS 14 aufgekommene Zweifelsfragen in Bezug auf die Anwendung der neuen gesetzlichen Vorschriften geklärt werden. Im Folgenden werden die Änderungsvorschläge vorgestellt und beurteilt.
Scholz, Ausnahme von der handelsrechtlichen Bilanzierung latenter Steuern in Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung, StuB 23-24/2023 S. 921, NWB WAAAJ-53347
Was ist der Hintergrund für E-DRÄS 14?
Welche Neuerungen ergeben sich in E-DRÄS 14 beim Ansatz- und Bewertungsvorbehalt?
Inwieweit empfiehlt das DRSC Angaben zu den erwarteten Auswirkungen von noch nicht in Kraft getretenen Mindeststeuergesetzen?
I. Einleitung
[i]von Brocke/Kluck, Das Konzept der latenten Steuerberechnung für Zwecke der „erfassten Steuern“ im Mindeststeuergesetz, IWB 4/2024 S. 141, NWB TAAAJ-59550 Zwirner/Busch, Latente Steuern in der Rechnungslegung, Beilage zu StuB 21/2023, NWB ZAAAJ-51136 Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) hat der deutsche Gesetzgeber die internationalen Vorgaben der OECD bzw. der EU zur Einführung einer Mindeststeuer für multinationale Unternehmen in nationales Recht umgesetzt. Das Umsetzungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt am verkündet und trat damit fristgerecht am in Kraft.
Neben der Einführung des Mindeststeuergesetzes (MinStG) sieht das Gesetz eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern vor, welche durch zusätzliche Angaben im (Konzern-)Anhang flankiert wird. Für die Ausnahmeregelung und die zusätzlichen Angabepflichten standen die entsprechenden Änderungen des IAS 12 Pate.