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IWB Nr. 11 vom

Steuerliche Rahmenbedingungen in Liechtenstein

Prof. Dr. Adrian Cloer, Dr. Marco Felder, Marcel Max und Anna Stark

Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren einen Wandel vollzogen: Durch eine strenge Orientierung an internationalen Standards gelang es dem Land, Vertrauen nicht nur bei Anlegern, sondern auch bei ausländischen Partnern, nämlich sowohl bei der EU als auch in Deutschland zu festigen. Die EU strich Liechtenstein von der sog. grauen Liste (Anlage 2, sog. EU-Überwachungsverfahren) und auch mit Deutschland besteht ein DBA, das Nullsteuersätze bei Schachteldividenden, Zinsen und Lizenzen vorsieht.

I. Das Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein ist der sechstkleinste Staat der Welt, angrenzend an Österreich und die Schweiz. Die konstitutionelle Erbmonarchie verfügt über ein hohes BIP pro Kopf, niedrigere Arbeitslosigkeit und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Stabilität aus. Das Land ist sowohl durch die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz verbunden als auch Mitglied im EWR. Hierdurch übernimmt es einen Teil der EU-Rechtsakte.

Das Liechtensteiner Recht kennt neben den auch in Deutschland bekannten Rechtsformen (einschließlich KGaA, SE und Stiftung) auch Besonderheiten, wie insbesondere die Anstalt (eine verselbständigte Rechtsperson, die für ...

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