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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Zuordnung
Das BMF akzeptiert in einem aktuellen Schreiben die aktuelle Rechtsprechung des BFH sowie des EuGH zur umsatzsteuerlichen Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände zum Unternehmen sowie zur Dokumentation dieser Zuordnungsentscheidung.
Im Gegensatz zur früheren Auffassung ist es daher nicht mehr erforderlich, dass der Unternehmer bis zum Ende der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt seine Entscheidung, den gemischt genutzten Gegenstand ganz oder teilweise dem Unternehmen zuzuordnen, mitteilt. Vielmehr genügt eine Dokumentation seiner Zuordnungsentscheidung innerhalb der Dokumentationsfrist nach dem folgenden Muster:
[i]ZuordnungsentscheidungDer Unternehmer trifft bei Bezug der Leistung seine Zuordnungsentscheidung.
Er dokumentiert diese Entscheidung:
Di...