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Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbesteuerkürzung trotz Mitvermietung eines Lastenaufzugs
Eine Immobiliengesellschaft, die ein Einkaufszentrum vermietet, erhält die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, auch wenn sie einen Lastenfahrstuhl mitvermietet. Denn die Mitvermietung eines Lastenfahrstuhls stellt ein sogenanntes unschädliches Nebengeschäft dar.
Die Klägerin war eine aufgrund ihrer Rechtsform gewerbliche Gesellschaft, die Verkaufsflächen vermietete. So vermietete sie auch ein Einkaufszentrum an verschiedene Einzelhändler, Gastronomen sowie Fitnessstudiobetreiber. Zu dem Einkaufszentrum gehörte neben zwei Personenaufzügen auch ein Lastenfahrstuhl, der von sämtlichen Mietern genutzt werden durfte. Das Finanzamt versagte im Streitjahr 2019 die erweiterte Gewerbesteuerkürzung mit der Begründung, die Klägerin habe eine Betriebsvorrichtung, nämlich den Lastenaufz...