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BMF | Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungsleistungen
Das BMF hat zur Bereitstellung von Live-Streamingangeboten einer Veranstaltung durch einen Unternehmer (Veranstalter) Stellung genommen, die parallel zu bzw. anstelle der „Vor-Ort“-Veranstaltung und in Echtzeit erfolgen. Hierbei liege eine sonstige Leistung i. S. des § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG vor, die, wenn an Nichtunternehmer erbracht, an dem Ort steuerbar sei, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seinen Sitz hat, also offenbar abweichend vom eigentlich nach dieser Vorschrift vorgesehenen Leistungsort der tatsächlichen Erbringung. [i]Leistungsort des Live-Streamings von Veranstaltungen an NichtunternehmerDiese Leistung könne unter den weiteren Voraussetzungen nach bestimmten Vorschriften steuerbefreit sein, namentlich gem. § 4 Nr. 20 UStG (z. B. Theater- und Orchesteraufführungen), Nr. 21 (Fortbildungsleistungen) oder Nr. ...