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Die Bedeutung von Delegationsstrukturen in Tax Compliance Management-Systemen
Praktische Relevanz von steuerlichen Verantwortungskonzepten
Mit zunehmender Relevanz von Tax Compliance Management-Systemen (Tax CMS) stellt sich für Unternehmen insbesondere die Frage nach deren praktischem Nutzen. Neben potenziellen Erleichterungen im Rahmen von Außenprüfungen spricht das Vorliegen eines wirksamen Tax CMS indiziell gegen eine vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung der steuerlichen Pflichten und ist somit von essenzieller Bedeutung für die Minimierung der Haftungsrisiken der gesetzlichen Vertreter. Einer der zentralen Bestandteile eines wirksamen Tax CMS ist hierbei ein detailliertes Delegationskonzept, auf dessen Anforderungen und Fallstricke im folgenden Beitrag näher eingegangen wird.
Eulerich, Interne Kontrollsysteme, infoCenter, NWB RAAAE-15236
Ein detailliertes Delegationskonzept stellt aufgrund der Bedeutung für die steuerliche Pflichterfüllung einen der Kernbestandteile eines wirksamen Tax CMS dar.
Die gesetzlichen Vertreter sind grds. für die steuerlichen Pflichten des Unternehmens verantwortlich, können diese aber an andere Personen delegieren, wobei die Überwachungspflichten bei den gesetzlichen Vertretern verbleiben.
Im Hinblick auf die steuerlichen Pflichten des Unternehmens haften die gesetzlichen Vertreter lediglich für ihr eigenes Verschulden, so dass der Überwachung der beauftragten Personen eine zentrale, haftungsminimierende Bedeutung zukommt.
I. Vorbemerkungen
[i]Eulerich, Risikomanagement, infoCenter, NWB EAAAE-15907 Hamminger, Pflichten des Geschäftsführers in der internen Unternehmensorganisation, NWB 12/2023 S. 829, NWB LAAAJ-35694 Spätestens mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der sog. DAC 7-Richtlinie (EU-Richtlinie 2021/514/EU) und der damit verbundenen Einführung des § 38 EGAO sowie der Änderung des Anwendungserlasses zu § 153 AO hat der Themenkomplex des Tax CMS auch in Deutschland relevante praktische Bedeutung gewonnen. Einerseits können Unternehmen mit einem wirksamen Tax CMS unter bestimmten Voraussetzungen künftig auf Prüfungserleichterungen im Rahmen von Betriebsprüfungen hoffen. Andererseits kann das Vorliegen eines Tax CMS im Falle von fehlerhaften, unvollständigen oder versäumten Steuererklärungen und -anmeldungen dazu führen, dass weder eine vorsätzliche noch eine leichtfertige Handlung vorliegt. Insbesondere für große Unternehmen und Konzerne ist die Einführung eines Tax CMS – alleine schon zur Absicherung ihrer gesetzlichen Vertreter – daher nunmehr alternativlos.