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Arbeitsverhältnis | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Abrufarbeitsverhältnis
Liegen in einem Abrufarbeitsverhältnis zwischen bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiträumen mehrtägige und nicht nur das Wochenende umfassende Zeiten ohne bescheinigte Arbeitsunfähigkeiten, so kann aus der bloßen Tatsache, dass in diesen Zeiten keine Dienstplaneinteilungen bestanden haben, kein Indiz für das Vorliegen einer Einheit des Verhinderungsfalls abgeleitet werden.
Das Gericht konnte hier keine Einheit des Verhinderungsfalls zwischen den beiden bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiträumen im März 2022 und den vorangegangenen Arbeitsunfähigkeitszeiträumen erkennen. Es gebe keine sich unmittelbar zeitlich aneinander anschließenden Arbeitsunfähigkeitszeiträume mit der Folge, dass ein weiterer Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – EntgFG) entfiele. Die feststellbaren Unterbrechungszei...