Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsgerichtsverfahren | Keine Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts
Die Einlegung einer Berufung durch einen bei der rechtsmittelführenden Partei angestellten Syndikusanwalt ist unzulässig. Wird die Berufung durch einen Rechtsanwalt eingelegt, der zugleich als Syndikusanwalt bei der rechtsmittelführenden Partei angestellt ist, ist durch Auslegung der Berufungsschrift zu ermitteln, ob die Berufung durch den Anwalt in seiner Funktion als unabhängiger Rechtsanwalt eingelegt wurde oder im weisungsabhängigen Verhältnis zu seiner Partei als Syndikusanwalt.
Gerade wenn der Rechtsanwalt für eine Gesellschaft handele, bei der es sich – wie hier – um eine Konzerngesellschaft handele, die als Service-Gesellschaft für das Personal- und Sozialwesen der anderen Konzerngesellschaften zuständig sei, dränge sich ein weisungsgebundenes Handeln im Rahmen eines Arb...