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Corona | Kein Pflegebonus für Pflegehilfskräfte
Aus der gesetzlichen Bestimmung des § 26e Abs. 3 Satz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) lässt sich kein Anspruch für eine Pflegehilfskraft auf Zahlung der begehrten Prämie ableiten.
Ein Krankenhaus erhielt auf Grundlage einer Bestimmung im KHG Bundesmittel zum Zweck der Auszahlung von Prämien i. H. von 2.203,82 € für Pflegefachkräfte wegen einer besonderen Belastung durch die vollstationäre Behandlung von Patienten, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert waren. Mit ihrer auf die Zahlung der Prämie gerichteten Klage machte eine Pflegehilfskraft ohne Erfolg geltend, dass sie sich im Rahmen ihres Dienstes ebenfalls mit Corona-infizierten Patienten befassen musste. Nach Ansicht des Gerichts ist der Wortlaut des § 26e Abs. 3 Satz 1 KHG eindeutig, denn er hebe auf Pflegefachkräf...