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Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Führung der Lohnbuchhaltung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1535Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, eine GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge inhaltlich zu beraten. Allerdings kann den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erstellt, eine Pflicht zu einem Hinweis an die Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung treffen. Der , NWB FAAAJ-59559) hat dazu kürzlich konkrete Vorgaben aufgestellt.
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Haftungsrisiken für Steuerberater außerhalb des eigentlichen Mandats
[i]Selbstverständliche Erwartungshaltung von MandantenDie Inanspruchnahme von Steuerberatern auf Haftung wegen unterlassener Beratung zur Frage einer Sozialversicherungspflicht der Bezüge von nicht beherrschenden GmbH-Gesellschaftern als Geschäftsführer der GmbH ist weiterhin aktuell. Bei vielen Mandanten besteht offenbar eine selbstverständliche Erwartungshaltung, dass der Steuerberater ohne gesonderten Auftrag auch die Frage der Sozialversicherungspflicht zu prüfen un...