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Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Führung der Lohnbuchhaltung
Urteil des BGH (IX ZR 137/22) lässt sich auf weitere Fallkonstellationen übertragen
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, die GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge [i]Leibner/Brete/Koobs, NWB 30/2023 S. 2115inhaltlich zu beraten. Allerdings kann den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erstellt, eine Pflicht zu einem Hinweis an den Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung treffen. Der BGH hat mit seinem Urteil v. ( IX ZR 137/22, NWB FAAAJ-59559) dazu konkrete Vorgaben aufgestellt.
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I. Haftungsrisiken für Steuerberater außerhalb des eigentlichen Mandats
[i]Selbstverständliche Erwartungshaltung von MandantenDie Inanspruchnahme von Steuerberatern auf Haftung wegen unterlassener Beratung zur Frage einer Sozialversicherungspflicht der Bezüge von nicht beherrschenden GmbH-Gesellschaftern als Geschäftsführer der GmbH ist weiterhin aktuell. Das gilt auch für viele Fallgestaltungen, in denen der Steuerberater mit Gestaltungsfragen zur Befreiung S. 1536 [i]Schneider, NWB 17/2024 S. 1192des Gesellschafter-Geschäftsführers von d...