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Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung
Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Aspekte der Lohnbuchhaltung
Die Lohnabrechnung ist eine aufwendige und mitunter auch sehr anspruchsvolle Aufgabe. Arbeitsrechtlich müssen alle Ansprüche der Arbeitnehmer erkannt und korrekt umgesetzt werden, sonst ist Ärger im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Klage nicht ausgeschlossen. Auch im Lohnsteuerrecht dürfen bei der Differenzierung des Lohns in steuerpflichtig, steuerfrei oder pauschalierungsfähig keine größeren Fehler passieren. Die Finanzverwaltung kommt schließlich im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung in die Unternehmen – wenn auch nicht regelmäßig. Was jedoch besonders intensiv und regelmäßig überprüft wird, sind die sozialversicherungs- und beitragsrechtlichen Aspekte bei der Lohnabrechnung. Tatsächlich kommen die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) spätestens alle vier Jahre in jedes Unternehmen.
I. Wer und was wird geprüft?
Nach § 28p Abs. 1 Satz 1 SGB IV gilt: „Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a) mindestens alle vie...