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APAS | Berufsaufsichtliche Maßnahmen gegen EY
Mitte April dieses Jahres machte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) gegen die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY, vormals Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt.
Im Einzelnen:
Verbot, gesetzliche Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB für die Dauer von zwei Jahren durchzuführen (ausgenommen davon sind laufende Prüfungsmandate und solche, die nach Art. 17 Abs. 1 und 2 der EU-APrVO erneuert werden),
Geldbuße i. H. von 500.000 € und Feststellung, dass mehrere erteilte Bestätigungsvermerke nicht die Anforderungen des § 322 HGB und des Art. 10 der EU-APrVO erfüllen.
Ursächlich für diese Maßnahmen waren die nach Auffassung der APAS mangelhafte Prüfungsdurchführun...