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NWB Nr. 21 vom

BMF folgt geänderter Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug

Andreas Fietz und Pia Brohl

Die Finanzverwaltung reagierte mit (BStBl 2024 I S. 213) auf die geänderte Rechtsprechung des , BStBl 2024 II S. 146). Mit diesem Urteil ließ der BFH erstmals den Vorsteuerabzug aus einer mittelbaren Veranlassung der Eingangsleistungen für die wirtschaftliche Tätigkeit zu.

Hintergrund:

[i]BFH, Urteil v. 16.12.2020 - XI R 26/20, BStBl 2024 II S. 146Das stellt die Nachfolgeentscheidung zur Vorlagefrage an den EuGH in der Rechtssache „Mitteldeutsche Hartstein-Industrie“ (vgl. , NWB KAAAH-62737) dar.

[i]Finanzierung öffentlicher InfrastrukturIm Ausgangssachverhalt erhielt ein Unternehmen die Genehmigung, einen Kalksteinbruch auszubeuten, unter der Auflage, die zum Kalksteinbruch führende Straße für den Schwerlastverkehr auszubauen. Die Straße wurde anschließend unentgeltlich der Stadt zur Verfügung gestellt.

Umsetzung durch das

[i]Früher: Vorsteuerabzug nur bei unmittelbarer VerwendungDer Unternehmer war bisher nur zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er die Leistungen unmittelbar für sein Unternehmen bezog. Mittelbare Zusammenhänge reichten nicht aus (vgl. BStBl 2012 II S. 61

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