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Steuerliche Regelungen zur Förderung von Investitionen bei Unternehmen
Aktuelle Entwicklungen nach dem Wachstumschancengesetz
Eines der zurzeit beherrschenden Themen in Politik und Presse ist die schwache wirtschaftliche Situation Deutschlands im Allgemeinen und die ausbleibenden Investitionen im Speziellen. Verglichen mit anderen Nationen verliert Deutschland als Investitionsstandort zunehmend an Attraktivität und so sind die Rufe nach Anreizen für Investitionen hierzulande kontinuierlich lauter geworden. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung mit dem sog. Wachstumschancengesetz entgegentreten.
Wachstumschancengesetz, NWB ReformRadar, NWB SAAAJ-44097
I. Einleitung
[i]Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG online Kommentar, 9. Aufl. 2024, NWB HAAAJ-52380 Der Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes vom sah ein jährliches steuerliches Entlastungsvolumen von 7 Mrd. € vor. Neben der Änderung verschiedener bestehender steuerlicher Förderungen sollte eine sog. Klimaschutz-Investitionsprämie gänzlich neu eingeführt werden. Da der Regierungsentwurf allerdings aus Sicht der Länder deren Haushalte zu stark belastet hätte, verlangte der Bundesrat die Einberufung eines Vermittlungsausschusses. In das dadurch verlängerte Gesetzgebungsverfahren fiel die Entscheidung des BVerfG, das eine Umwidmung von Corona-Mitteln in den Klimafonds der Bundesregierung für nichtig erklärte. Die Entscheidung hatte zur Folge, dass im Bundeshaushalt Mittel von rund 60 Mrd. € „fehlten“ und daher der Haushaltsgesetzgeber an anderer Stelle sparen musste.
In der Konsequenz wurde im Vermittlungsausschuss nicht nur die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie vollständig gestrichen, sondern auch weitere angedachte Steuerermäßigungen, wie die der Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie der Ausweitung des Verlustrücktrags, wurden nicht umgesetzt. Andere Maßnahmen wurden teils lediglich in geringerem Maßstab beschlossen, um die Wirkung auf die öffentlichen Haushalte zu mindern. So schmolz das Entlastungsvolumen von ursprünglich geplanten 7 Mrd. € auf „nur“ noch 3,2 Mrd. € zusammen. Dieser Kompromiss wurde vom Bundestag am beschlossen. Am erfolgte schließlich die Zustimmung des Bundesrats.
Auch wenn das Wachstumschancengesetz somit nicht den ursprünglich angedachten Umfang hat, enthält es doch eine Reihe von wichtigen Maßnahmen zur steuerlichen Investitionsförderung. Hervorzuheben ist die
Ausweitung der Forschungszulage,
(vorübergehende) Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude,
Verlängerung der Sonderabschreibung auf Mietwohnungsneubauten und
die Ausweitung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG.