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Werkvertrag | Nichtigkeit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede
Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit (§ 134 BGB i. V. mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche Abrede habe es nicht gegeben. Insoweit findet die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime ihre Grenze.
Im Streitfall, in dem die Parteien wechselseitige Ansprüche aus einem vorzeitig beendeten Vertrag über Gartenbauarbeiten geltend machten, hat das Gericht eine Bindung an das „unstreitige“ Vorbringen der Parteien abgelehnt. Mit dem SchwarzArbG wäre es unvereinbar, wenn die Parteien nichtige Verträge gleichwohl durchführten und vertragliche Streitigkeiten vor Gericht e...