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Kurzfassung zum Beitrag von Kirchner/Riebe, StuB 10/2024 S. 393

Zur Haftung der BaFin im Zusammenhang mit dem Fall „Wirecard“

Alexander Kirchner und Julian Riebe

Der III. Zivilsenat des BGH hat mit überraschender Entscheidung eine Amtspflichtverletzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal abgelehnt und eine dazu in der Literatur diskutierte wesentliche Frage offengelassen (, NWB EAAAJ-57760). Die Entscheidung des BGH war in ihrem Ergebnis zu erwarten – allerdings weicht der BGH mit der Begründung seiner Entscheidung von der Argumentationslinie der Vorinstanzen ab und lässt Diskussionen in der juristischen Fachliteratur unbeantwortet. Wider Erwarten diskutiert der BGH nicht die Frage des Drittschutzes der Aufgaben und Befugnisse der BaFin für die einzelnen Anleger, sondern lehnt eine Haftung der BaFin bereits bei der Beurteilung der Amtspflichtverletzung ab. Mit seiner ausführlichen und nachvollziehbaren Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts schränkt der BGH die verbleibenden Regressmöglichkeiten von Anlegern im Wirecard-Skandal weiter ein.

Einordnung

Dem Beschluss des BGH lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Kläger nahmen die BaFin im Zusammenhang mit ihnen entstandenen Schäden aus dem Erwerb vo...

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