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Track 25-27 | Wachstumschancengesetz: Geplante Neuerungen, die es nicht ins endgültige Gesetz geschafft haben
Die Neuerungen zu folgenden Themen, die ursprünglich im Bundestagsbeschluss aus 2023 vorgesehen waren, sind gestrichen worden und nicht in der endgültigen Fassung des Wachstumschancengesetzes enthalten: Klimaschutz-Investitionsprämie, Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen, GWG, Sammelposten, Verpflegungspauschalen, Betriebsveranstaltungen, Steuerfreigrenze Mieteinnahmen, Energetische Maßnahmen, Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte.
Wir informieren Sie nun noch über Neuerungen, die zwar ursprünglich im Bundestagsbeschluss aus 2023 vorgesehen waren, die aber im Vermittlungsverfahren gestrichen worden sind. Sie sind somit nicht in der endgültigen Fassung des Wachstumschancengesetzes enthalten. Zu nennen ist da vor allem die Prämie für Investitionen in den Klimaschutz, mit der ein steuerlicher Anreiz für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien geschaffen werden sollte.
Ergänzend zu den bestehenden Projektförderungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sollte eigentlich ab 2024 – befristet für einen Zeitraum von sechs Jahren – eine Prämie von 15 % der begünstigten Investitionen zur Minderung des Energieverbr...