Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 20-24 | Wachstumschancengesetz: Abgespeckte Neuerungen im Vergleich zum Bundestagsbeschluss aus 2023
Die Neuerungen zu folgenden Themen sind im Gesetzgebungsverfahren abgespeckt worden: degressive Abschreibung für vermietete Wohngebäude, (befristete) degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, Verlustabzug (keine Änderung beim Verlustrücktrag, Reduzierung der Verbesserung beim Verlustvortrag), Anhebung des Bruttopreisdeckels bei Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen, Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
Wir kommen damit zu Neuerungen, die im Gesetzgebungsverfahren des Wachstumschancengesetzes abgespeckt worden sind. Und beginnen mit einer Änderung, die für Vermieter relevant ist. Die neu eingeführte degressive Abschreibung für Wohngebäude sollte ursprünglich 6 % pro Jahr betragen. Dieser Satz ist auf 5 % abgesenkt worden.
Wie Sie wissen, konnten Vermieter früher schon einmal für neue Wohngebäude anstelle der linearen Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen eine degressive Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen beanspruchen. Diese wurde aber im Jahre 2006 abgeschafft. Seitdem ist nur noch die lineare Abschreibung von jährlich 3 %, 2,5 % oder 2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zulässig.
Zur Förderung des Wohnungsbaus und zur