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GmbH | Kapitalerhöhung in der Gesellschaft
Die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH macht es nicht in jedem Fall erforderlich, alle Geschäftsanteile proportional zu erhöhen, wenn das Beteiligungsverhältnis der einzelnen Gesellschafter hierdurch nicht verändert wird.
Das Gericht stellt auf eine Betrachtung ab, die auf den jeweiligen Geschäftsanteil bezogen ist, ab und betont dabei, dass jedenfalls dann, wenn – wie im Streitfall – alle Geschäftsanteile vollständig eingezahlt sind, keine unterschiedlichen Stimmrechte mit den Geschäftsanteilen verbunden sind und auch sonst keinerlei andere Unterschiede in den Rechten, Pflichten und Belastungen im Verhältnis der Gesellschafter oder gegenüber Dritten bestehen, es bei einem einstimmigen Gesellschafterbeschluss möglich sei, eine abweichende Ver...