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Insolvenzverfahren | Steuerakten des Insolvenzschuldners
Ein Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Akten bereits abgeschlossener Steuerverfahren des Insolvenzschuldners.
Im Streitfall begehrte der Insolvenzverwalter vom Finanzamt Akteneinsicht in alle Veranlagungs- und Vollstreckungsakten des Steuerschuldners und Übersendung eines Auszugs des Steuerkontos. Der Auszug sollte sämtliche Daten seit Beginn des Steuerverhältnisses zur aktuellen Steuernummer und zu etwaigen Vorgänger-Steuernummern enthalten. Weder aus der Insolvenzordnung noch aus den rechtlichen Vorgaben zum Steuergeheimnis lässt sich aber ein Anspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Herausgabe erlangter Informationen oder Einsicht in die Steuerakten ableiten. Zur Frage, ob die Bestandskraft eines Steuerbescheids einem Ansp...