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Steuerrecht | Pensionsrückstellungen bei Formwechsel von GmbH in GbR
Wird eine Kapitalgesellschaft, die ihren Gesellschafter-Geschäftsführern Pensionszusagen erteilt und hierfür Pensionsrückstellungen gebildet hat, in eine Personengesellschaft umgewandelt, muss die Personengesellschaft die Pensionsrückstellungen fortführen, wenn die Gesellschafter weiterhin für die Gesellschaft – nun in der Rechtsform einer Personengesellschaft – tätig sind. Eine gewinnerhöhende Korrektur der Pensionsrückstellung, soweit sie zum Übertragungsstichtag bestand, erfolgt nicht, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
[i]Keine Korrektur der zum Übertragungsstichtag gebildeten Pensionsrückstellung Eine Korrektur erfolgt nur, soweit nach dem Übertragungsstichtag Zuführungen zur Pensionsrückstellung vorgenommen werden. Diese werden nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 S. 444EStG durch einen gleich hohen Ausgleichsposten in der Sonderbilanz korrigiert, um eine Gleichs...