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Das Wachstumschancengesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1232 Am wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
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Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
[i]Änderung zahlreicher SteuergesetzeMit dem immer noch 35 Artikel umfassenden Wachstumschancengesetz (Regierungsentwurf: 48 Artikel) wurden – wie in einem Jahressteuergesetz – zahlreiche Steuergesetze geändert: neben dem EStG insbesondere die AO und das EGAO, KStG, GewStG, UmwStG, InvStG, UStG, FZulG, ErbStG, BewG, GrEStG und das BodschätzG.
[i]Geänderte AnwendungszeitpunkteEin Großteil der Rechtsänderungen hat inhaltlich keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf erfahren. Allerdings waren vielfach Anpassungen der Inkrafttretens- und Anwendungsregelungen erforderlich.
Hervorzuheben sind folgende Regelungen bzw. Änderungen: