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Die globale Mindestbesteuerung
Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland stellt die betroffenen Unternehmen aufgrund der umfangreichen und komplexen Regelungen zur vollumfänglichen Berechnung der Mindeststeuer vor erhebliche Herausforderungen.
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Befreiungs- und Vereinfachungsregelungen
[i]Suttner, NWB 9/2022 S. 576Die globale Mindestbesteuerung – besser bekannt als Pillar Two – ist in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) im Dezember 2023 eingeführt und scharfgeschaltet worden. Unternehmensgruppen, die die Umsatzschwelle nach dem MinStG von 750 Mio. € überschreiten, müssen grundsätzlich umfassende und komplexe Berechnungen vornehmen, um eine etwaige Ergänzungssteuer (Top-up Tax) zu ermitteln. [i]Umsatzgrenze von 750 Mio. €Um die Komplexität für Unternehmensgruppen zu reduzieren, sieht das MinStG verschiedene Befreiungs- und Vereinfachungsregelungen vor:
[i]Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler TätigkeitÜbergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit: Unternehmensgruppen, die ausschließlich im Inland aktiv sind bzw. in bis zu sechs Steuerjurisdiktionen, können unter weiteren Voraussetzungen von der Mindeststeuer befreit werden. Die Steuerbefreiung gilt jedoch längstens für die ersten fünf Anwendungsjahre der Mind...