Gesetze: AO 1977 § 46 Abs. 2 und 3AO 1977 § 226EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3KO § 1 Abs. 1KO § 6 Abs. 1 und 2KO § 7 Abs. 1KO § 114
1. Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs, der auf der Anrechnung von Körperschaftsteuer beruht, und zu seiner Zugehörigkeit zur Konkursmasse im Falle der Konkurseröffnung nach der Ausschüttung der Dividende und vor Ablauf des Veranlagungszeitraums 2. Die Abtretung eines Erstattungsanspruchs, der zur Konkursmasse gehört und die dem FA nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Zedenten angezeigt worden ist, ist nur wirksam, wenn die Mitwirkung des Konkursverwalters als Verfügungsberechtigter aus der Abtretungsanzeige ersichtlich ist
Leitsatz
1. Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs, der auf der Anrechnung von Körperschaftsteuer beruht, und zu seiner Zugehörigkeit zur Konkursmasse im Falle der Konkurseröffnung nach der Ausschüttung der Dividende und vor Ablauf des Veranlagungszeitraums.
2. Die Abtretung eines Erstattungsanspruchs, der zur Konkursmasse gehört und die dem FA nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Zedenten angezeigt worden ist, ist nur wirksam, wenn die Mitwirkung des Konkursverwalters als Verfügungsberechtigter aus der Abtretungsanzeige ersichtlich ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 557 BFH/NV 1996 S. 120 Nr. 6 VAAAA-95656
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