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Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Anwendung des § 1 Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle geäußert.
Im Einzelnen gehen die obersten Finanzbehörden der Länder, u. a. anhand von zahlreichen Beispielen, auf folgende Punkte näher ein
Allgemeines
Begründung eines Organschaftsverhältnisses
Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Beibehaltung der bestehenden Anteilsverhältnisse
Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Veränderung der bestehenden Anteilsverhältnisse
Veränderung der Anteilsverhältnisse bei bestehendem Organschaftsverhältnis
Änderung der Anteilsverhältnisse und nachfolgende Begründung des Organschaftsverhältnisses
Erweiterung des Organschaftsverhältnisses
Verschmelzung des Organträgers
Verschmelzung des Organträgers auf eine Gesellschaft außerhal...